Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines/Geltungsbereich
1.1 Soweit keine abweichenden Vereinbarungen bestehen,
gelten die nachfolgenden Bedingungen für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen
zwischen der
Mediko Ärztebedarf GmbH (nachfolgend Mediko genannt)
und unseren Geschäftspartnern (Kunden und Lieferanten).
1.2 Mit einer Bestellung erkennt der Kunde diese
Bedingungen an. Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen, mündliche Nebenabreden nur, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Die Richtigstellung von Irrtümern in der Auftragsbestätigung und in der gültigen Preisliste behalten wir uns vor.
2. Lieferung
2.1 Solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit im
Rückstand ist, ruht unsere Lieferpflicht.
2.2 Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten
Lieferfrist ist Lieferungsverzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben.
2.3 Wir liefern ab einem Auftragswert von € 150,- frei Haus
inkl. Verpackung, zzgl. MwSt.
3. Berechnung
3.1 Für die Berechnung gelten stets die am Tage der
Lieferung gültigen Preise. Sind diese höher als bei Vertragsabschluss, ist der Kunde berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag insichtlich der noch nicht abgenommenen Menge zurückzutreten.
3.2 Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.
3.3 Bei etwa vereinbarter frachtfreier Lieferung
haben die von uns genannten Preise die zur Zeit des Angebots gültigen Frachten und Nebengebührenzur Grundlage. Sie werden daher zugunsten oder zu Lasten des Auftragnehmers an veränderteFracht- und Nebengebührensätze für unsere Lieferung angepasst, ohne dass dem Käufer insoweit einRücktrittsrecht zusteht.
4. Zahlung
4.1 Unsere Rechnungen sind innerhalb 10 Tagen abzgl. 2%
Skonto, bis 21 Tagen zahlbar rein netto nach Rechnungsdatum fällig. Bei sofortiger Zahlung mit Einzugsermächtigung gewähren wir 3 % Skonto.
4.2 Die Hereingabe von Wechseln bedarf unserer
Zustimmung; deren Spesen und Kosten sowie die Gefahr für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung gehen voll zu Lasten des Käufers.
4.3 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter
Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe der banküblichen Debitzinsen, mindestens 3% über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz, berechnet.
4.4 Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der
Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir - unbeschadet unserer sonstigen Rechte - befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen
für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.
4.5 Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte
Forderungen berechtigen den Käufer zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.
5. Gewährleistung
5.1 Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie
innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware - bei verborgenen Mängeln nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch sechs Monate nach Erhalt der Ware - schriftlich unter Beifügung von Belegen erhoben werden.
5.2 Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich
nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung, Wandlung, Minderung oder Nachbesserung. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden.
5.3 Reagenzien und auf Sonderwunsch bestellte Waren sind
vom Umtausch ausgeschlossen.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen
aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleiben die verkauften Waren unser Eigentum. Der Käufer ist befugt,über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen.
6.2 Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und
Forderungen sind uns vom Käufer unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen.
6.3 Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet
nicht den Rücktritt vom Vertrag.
6.4 Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen
dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder von Dritten verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden.
6.5 Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere
Forderungen um mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
7. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Gevelsberg
Gerichtsstand ist Hagen
Bestellungen und Lieferungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland
Stand: 18. Oktober 2024